Landgericht München Urteil vom 15.09.2005 - 19 S 7938/05 - Vorausfahrender bremst nach Anfahren an einer Ampel ohne verkehrsbedingten Grund stark ab
LG München I v. 15.09.2005: Vorausfahrender bremst nach Anfahren an einer Ampel ohne verkehrsbedingten Grund stark ab
Das Landgericht München I (Urteil vom 15.09.2005 - 19 S 7938/05) hat demjenigen, der durch grundloses starkes Bremsen einen Auffahrunfall verursacht, die Alleinhaftung auferlegt:
Keine Haftung des Auffahrenden, wenn Vorausfahrender nach Anfahren an einer Ampel im Kreuzungsbereichen einer Großstadt infolge eines Fahrfehlers ohne verkehrsbedingten Grund stark abbremst.
"... Nach Auffassung der Kammer haftet die Bekl. zu 100%. Unstreitig hat die Fahrerin des Beklagtenfahrzeugs nach dem Anfahren an der Ampel ohne verkehrsbedingten Grund stark abgebremst, weil sie die Pedale verwechselt hat. Beim Anfahren nach Umschalten der LZA sind die Abstände i. d. R. verkürzt. Mit einem plötzlichen Abbremsmanöver aufgrund eines Fahrfehlers muss der nachfolgende Verkehr auch in Kreuzungsbereichen einer Großstadt nicht ohne weiteres rechnen. Dieses ist überraschend und nicht vorhersehbar, dem Auffahrenden - wenn nicht besondere Umstände vorliegen - auch nicht vorwerfbar. In diesem Falle tritt die Betriebsgefahr des auffahrenden Fahrzeuges hinter dem erheblichen Verschulden des Vorausfahrenden zurück. ..."