1. |
Zum Anscheinsbeweis für die Unfallursächlichkeit, wenn ein Fahrzeug im Dunkeln unbeleuchtet auf der Fahrbahn abgestellt wird und ein Verkehrsteilnehmer darauf auffährt.
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2. |
Über das Mitverschulden des auf ein stehendes Fahrzeug Auffahrenden, der seine Verhaltensweise nicht den Sichtverhältnissen anpasst.
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