Das Verkehrslexikon

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OLG München Urteil vom 07.06.1983 - 5 U 4844/82 - Zur Mitverursachung eines Auffahrunfalls durch Abstellen des Pkw bei Dunkelheit rechts nur mit Parkleuchten

OLG München v. 07.06.1983: Zur Mitverursachung eines Auffahrunfalls durch Abstellen des Pkw bei Dunkelheit rechts nur mit Parkleuchten




Siehe auch
Auffahren auf unbeleuchtete Hindernisse oder Fahrzeuge bei Dunkelheit
und
Auffahren auf Hindernisse



Schadensteilung hat das OLG München (Urteil vom 07.06.1983 - 5 U 4844/82) beim Auffahren auf einen außerorts bei Dunkelheit unzureichend beleuchteten Pkw angenommen:

  1.  Hat ein Kraftfahrer seinen Pkw außerorts bei Dunkelheit auf der rechten Fahrbahnseite abgestellt und nur die "Parkleuchten" (linker Scheinwerfer mit Standlicht, linke Schlußleuchte) eingeschaltet, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine (Mit-) Ursächlichkeit dieses Verstoßes gegen die Beleuchtungsvorschriften für das Auffahren eines von hinten kommenden Kraftfahrers.

  2.  Sofern nicht eine erheblich überhöhte Geschwindigkeit des Auffahrenden erwiesen ist, erscheint eine Haftungsverteilung von 50:50 angemessen.

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