Grundsätzlich spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass ein Kfz-Führer, der bei Dunkelheit auf ein Hindernis auffährt, entweder zu schnell gefahren ist oder zu spät reagiert hat; jedoch gilt das nicht bei ungewöhnlich schwer zu erkennenden Hindernissen. Versperrt ein Anhänger seitlich unbeleuchteter querstehender Anhänger die gesamte Fahrspur, haftet der Halter des Anhängers voll.
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