1. |
Eine baustellenbedingte Fahrbahnverschwenkung mit Überleitungstafel verpflichtet nicht zum Fahrstreifenwechsel.
|
2. |
Gleichwohl ist der auf dem rechten von zwei Fahrstreifen fahrende Fahrzeugführer gem. § 1 StVO gehalten, die Fahrbahnverschwenkung mitzuvollziehen, um die Verkehrsteilnehmer auf dem linken Fahrstreifen nicht zu behindern oder zu gefährden.
|
3. |
Die auf dem linken Fahrstreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer dürfen nicht darauf vertrauen, dass die auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Fahrzeugführer die Fahrbahnverschwenkung mitvollziehen.
|
4. |
Wer auf dem rechten Fahrstreifen die Fahrbahnverschwenkung nicht mitvollzieht, sondern geradeaus auf den linken Fahrstreifen fährt und dort einen Fahrzeugführer zu einer Vollbremsung zwingt, hat dem auf das abgebremste Fahrzeug Auffahrenden ein Viertel des Schadens zu ersetzen.
|