Kommt es infolge eines Motorschadens des ersten Fahrzeugs zu einer starken Rauchentwicklung mit Sichtbehinderung und fährt das dritte Fahrzeug daraufhin auf das zweite Fahrzeug auf, dann haften Halter und Fahrer des ersten und des dritten Fahrzeugs gesamtschuldnerisch für den gesamten am zweiten Fahrzeug entstandenen Schaden.
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