"Stoßen zwei vor einer Verkehrsampel haltende Fahrzeuge nach Umschalten der Ampel von "Rot" auf "Grün" zusammen und lässt sich nicht klären, ob der Unfall auf einem versehentlichen Zurücksetzen des ersten Fahrers oder auf einem versehentlichen Abrutschen des Fusses des zweiten Fahrers vom Bremspedal auf das Gaspedal beruht, dann sind die Regeln des Auffahr-Anscheinsbeweises unanwendbar; der Schaden ist zwischen den Beteiligten zu teilen."
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