1. | Muss ein Kraftfahrer einen Zusammenstoß mit einem Kfz befürchten, das für ihn plötzlich und unerwartet von einem Grundstück auf die von ihm benutzte Straße fährt, und stößt er bei seinem Ausweichmanöver gegen geparkte Fahrzeuge, so ist der Unfall "bei" dem Betrieb des die Grundstücksausfahrt verlassenden Kfz entstanden. |
2. | Für ein Verschulden des aus einem Grundstück herausfahrenden Kraftfahrers spricht bei einem durch ihn verursachten Unfall mit einem Kfz des fließenden Verkehrs der Beweis des ersten Anscheins. Er hat regelmäßig den gesamten Unfallschaden zu tragen. |