"Ein die zweite Fahrspur benutzender Pkw-Fahrer, der in etwa gleichzeitig mit einem die erste Fahrspur befahrenden Linienbus in eine nach rechts abzweigende Straße einbiegen will, hat zu berücksichtigen, dass der Bus in seine Fahrspur hinübergeraten kann. Bei einer Kollision der beiden Fahrzeuge hat der Pkw-Fahrer, der gleichwohl zu überholen versucht, zwei Drittel des Schadens zu tragen." |