Befindet sich an einem ausschwenkenden Lkw-Gespann kein auf das Ausschwenken hinweisendes Warnschild, ist dennoch Schadensteilung geboten, wenn ein Pkw-Führer auf einer nur einspurig in jeder Richtung befahrbaren Kreuzung dennoch versucht, noch an dem abbiegenden Gespann vorbei zu fahren. |