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Herunterfallen von Teilen der Ladung (RG RdK 40, 166);
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Verlust von Fahrzeugteilen, etwa einer Radschutzkappe, von Lehm oder ähnlichem aus Reifenprofilen nach dem Befahren unbefestigter Wege (BGH VersR 19825, 977);
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von Motoröl oder anderen Flüssigkeiten, die für nachfolgende Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn in einen gefährlichen Zustand versetzen (OLG Köln VersR 1983, 287);
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Hochschleudern eines Steines (BGH NJW 1974, 1510);
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Beschädigungen parkender Fahrzeuge durch herumfliegendes von einem Streufahrzeug ausgebrachtes Streugut (BGH NZV 1989, 18).
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