1. |
Wird die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages gerügt, so müssen außer dem Inhalt des Antrags (Beweistatsache und Beweismittel) auch der Inhalt des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses und insbesondere die Tatsachen mitgeteilt werden, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit des angegriffenen Beschlusses ergeben soll.
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2. |
Der Tatrichter darf zur Identifizierung des Betroffenen als Täter eines Verkehrsverstoßes auf ein geeignetes Foto verweisen. Ist das Foto uneingeschränkt geeignet, sind in der Regel keine weiteren Ausführungen erforderlich.
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"Der Messstelle gehen folgende Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder voraus: 4 Schilder mit 120 km/h Zusatz "werktags", 1 Schild mit 120 km/h Zusatz "Straßenschäden", 1 Schild mit 100 km/h Zusatz "Radarkontrolle", 1 Schild mit 80 km/h Zusatz "Straßenschäden"." |