Das Verkehrslexikon

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Beweisantrag in den verschiedenen Verfahrensarten

Der Beweisantrag in den verschiedenen Verfahrensarten




Gliederung:


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Allgemeines

Straf- und OWi-Verfahren

Zivilverfahren

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Einleitung:


Obwohl Straf- und Bußgeldverfahren vom sog. Amtsermittlungsgrundsatz bestimmt sind und daher Verfolgungsbehörden und Gerichte alle belastenden und entlastenden Umstände bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen haben, haben Angeklagte bzw. Betroffene in beiden Verfahrensarten das Recht, einzelne Beweiserhebungen zu verlangen; dies geschieht durch einen entsprechenden an relativ strenge Voraussetzungen geknüpften Beweisantrag.


Im zivilprozessualen Verfahren spricht man von Beweisantritt, durch den diejenige Partei, die die Beweislast für eine Behauptung trägt, die Beweismittel benennt, mittels derer sie ihrer Beweislast nachkommen will. Hier ranken sich die gerichtlichen Entscheidung meist um das Problem, dass ein Beweisantritt als unzulässig abgewiesen wird.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Beweisführung

Beweismittel in den verschiedenen Verfahrensarten

Beweiswürdigung

Der Sachverständigenbeweis in den verschiedenen Verfahrensarten

Rechtliches Gehör

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Allgemeines:


BGH v. 09.05.2000:
Zum Verteidigerverhalten bei der Beweisführung durch Zeugenbenennung

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Straf- und OWi-Verfahren:


Stichwörter zum Thema Ordnungswidrigkeiten

Der Beweisantrag im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Die Beweiswürdigung in Straf- und Bußgeldsachen

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Zivilverfahren:


Stichwörter zum Thema Zivilprozess

Der Beweisantrag im Zivilprozess

Die Beweiswürdigung in Zivilsachen

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