Das Verkehrslexikon

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OLG Köln Urteil vom 23.08.2000 - 11 U 121/98 - Zur Beweislast bei behaupteter Vorfahrtverletzung

OLG Köln v. 23.08.2000: Zur Beweislast bei behaupteter Vorfahrtverletzung




Das OLG Köln (Urteil vom 23.08.2000 - 11 U 121/98) hat entschieden:

   Behauptet der Kläger, er sei auf Grund einer Vorfahrtverletzung des beklagten Fahrers eines anderen Fahrzeugs zu einem Ausweichmanöver veranlasst und sein Fahrzeug sei infolgedessen durch Kontakt mit den Leitplanken beschädigt worden, so hat er den behaupteten Vorgang in vollem Umfang zu beweisen.

Siehe auch
Beweislast - Darlegungslast
und
Stichwörter zum Thema Vorfahrt

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