Das Verkehrslexikon

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Rechtsprechung: Bei Gelb darf abrupt gebremst werden

Rechtsprechung: Bei Gelb darf abrupt gebremst werden




Siehe auch
Auffahrunfall - Unerwartetes Abbremsen des Vorausfahrenden beim Umschalten der Ampel von Grün auf Gelb
und
Stichwörter zum Thema Auffahrunfälle



Auch bei abruptem Abbremsen des Vorausfahrenden bei einer von Grün auf Gelb umspringenden Ampel hat der Auffahrende den gesamten Schaden allein zu tragen (BGH VersR 69, 859; KG VerkMItt 83, 13 sogar für den Fall, daß der Vorausfahrende nicht einmal mehr vor der Haltelinie zum Stehen gekommen ist; OLG Hamburg MDR 64, 595 für den Fall, daß beide Fahrzeuge dicht hintereinander fuhren und der Vorausfahrende nicht einmal einen Blick in den Rückspiegel geworfen hatte; OLG Karlsruhe VRS 72, 168).

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