Das Verkehrslexikon

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Abruptes Abbremsen des Vorausfahrenden beim Umschalten der Ampel von Grün auf Gelb

Auffahrunfall - Unerwartetes Abbremsen des Vorausfahrenden beim Umschalten der Ampel von Grün auf Gelb




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Sonstiges



Einleitung:


Vom Auffahrenden wird gelegentlich eingewandt, dass der Vorausfahrende unberechtigter Weise beim Umschalten einer Ampel von Grün auf Gelb abrupt abgebremst habe; hiermit habe er nicht rechnen müssen.


Die herrschende Auffassung geht jedoch in solchen Fällen von einer vollen Haftung des Auffahrenden aus.

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Auffahrunfälle

Auffahrunfall - Grundsätze

Auffahrunfälle und Anscheinsbeweis

Unterschreiten des nötigen Sicherheitsabstandes

Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Auffahrenden - aber nicht immer

Fahrstreifenwechsel des Vorausfahrenden und Auffahrunfall

Auffahrunfall infolge Drittverschuldens

Zur Haftungsverteilung bei einem durch den Fehler eines Dritten verursachten Auffahrunfall

Auffahrunfälle auf der Autobahn

Kettenunfall - doppelter Auffahrunfall - Massenkaramboulagen

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Allgemeines:


Ausnahme vom Anscheinsbeweis: Irrtum des Vorausfahrenden über Ampelschaltung (Gelb)

Rechtsprechung: Bei Gelb darf abrupt gebremst werden.

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Sonstiges:


KG Berlin v. 13.02.2006:
Vollzieht der mit einem Automatik-Fahrzeug nicht vertraute Vorausfahrende in einem Abstand von 75–100 m vor einer roten Ampel plötzlich eine Vollbremsung, weil er mit dem linken Fuß – in der Vorstellung, eine Kupplung zu treten – kräftig auf die Bremse tritt, kommt im Verhältnis zu dem unaufmerksamen Auffahrenden eine Haftungsverteilung 50:50 in Betracht.

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