Vom Auffahrenden wird gelegentlich eingewandt, dass der Vorausfahrende unberechtigter Weise beim Umschalten einer Ampel von Grün auf Gelb abrupt abgebremst habe; hiermit habe er nicht rechnen müssen.
Die herrschende Auffassung geht jedoch in solchen Fällen von einer vollen Haftung des Auffahrenden aus.
KG Berlin v. 13.02.2006:
Vollzieht der mit einem Automatik-Fahrzeug nicht vertraute Vorausfahrende in einem Abstand von 75–100 m vor einer roten Ampel plötzlich eine Vollbremsung, weil er mit dem linken Fuß – in der Vorstellung, eine Kupplung zu treten – kräftig auf die Bremse tritt, kommt im Verhältnis zu dem unaufmerksamen Auffahrenden eine Haftungsverteilung 50:50 in Betracht.
OLG München v. 11.05.2022:
Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall durch starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund
OLG Hamm v. 27.09.2018:
Zur Beweiswürdigung von Zeugenaussagen und der Haftungsverteilung bei Auffahrunfällen an Lichtzeichenanlagen
Landgericht Bonn v. 27.01.2017:
Zum unabwendbaren Ereignis bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel und abruptem Bremsen bei Gelblicht
OLG Hamm v. 06.09.2018:
Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden bei Heckkollision; Anforderungen an Entkräftung
OLG Hamm v. 31.08.2018:
Auffahrunfall: Anscheinsbeweis, unzureichender Sicherheitsabstand und vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr
OLG Hamm v. 31.08.2018:
Auffahrunfall: Anscheinsbeweis, unzureichender Sicherheitsabstand und Zurücktreten der Betriebsgefahr
OLG Köln v. 09.02.2017:
Zum Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen und dessen Erschütterung durch Bremsen des Vorausfahrenden
Landgericht Duisburg v. 27.03.2018:
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach streitigem Überhol- und Bremsvorgang; Anforderungen an die Unabwendbarkeit