Das Verkehrslexikon
Ausnahme vom Anscheinsbeweis: Irrtum des Vorausfahrenden über Ampelschaltung (Gelb
Ausnahme vom Anscheinsbeweis: Irrtum des Vorausfahrenden über Ampelschaltung (Gelb)
Siehe auch
Auffahrunfall - Unerwartetes Abbremsen des Vorausfahrenden beim Umschalten der Ampel von Grün auf Gelb
und
Stichwörter zum Thema Auffahrunfälle
Während auch bei abruptem Abbremsen des Vorausfahrenden bei einer von Grün auf Gelb umspringenden Ampel der Auffahrende den gesamten Schaden allein zu tragen hat (BGH VersR 69, 859) -
- KG VerkMItt 83, 13 sogar für den Fall, dass der Vorausfahrende nicht einmal mehr vor der Haltelinie zum Stehen gekommen ist;
- OLG Hamburg MDR 64, 595 für den Fall, dass beide Fahrzeuge dicht hintereinander fuhren und der Vorausfahrende nicht einmal einen Blick in den Rückspiegel geworfen hatte)
ist dagegen dann von einer Mithaftung des Vorausfahrenden auszugehen, wenn dieser sich über die tatsächliche Ampelstellung oder ihre Bedeutung geirrt hat (OLG Karlsruhe, VRS 72, 168).
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