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Wird regelmäßig Cannabis konsumiert, dann ist die charakterliche Fahreignung des Betroffenen nicht gegeben.
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Wird Cannabis nur gelegentlich konsumiert, dann ist die Fahreignung nur dann gegeben, wenn eine sichere Trennung zwischen Konsum und Fahren nachgewiesen ist und keine weiteren psychoaktiven Stoffe oder Alkohol im Spiel sind bzw. der Betroffene keine besonderen Risikogruppe (z. B. jugendliches Alter) angehört.
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Besteht sogar eine Abhängigkeit von Cannabis, dann fehlt es an der Fahreignung.
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Auch bei missbräuchlicher Einnahme von Cannabis besteht keine Fahreignung.
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Steht nur einmaliger Konsum von THC fest, liegt aber Verkehrsteilnahme vor, dann bestehen Zweifel an der Fahreignung, die durch weitere Aufklärungsmaßnahmen auf Kosten des Betroffenen behoben werden müssen, wenn es nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen soll.
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