- |
dass regelmäßiger Cannabiskonsum fahrungeeignet macht und die somit die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist.
Weitestgehend übereinstimmend wird unter einem "regelmäßigen" Konsum bei einem "täglichen oder nahezu täglichen" Genuss gesprochen (auch "gewohnheitsmäßig" wird als Synonym für "regelmäßig" benutzt).
|
- |
dass bei gelegentlichem Cannabiskonsum die Fahrerlaubnis dann zu entziehen ist, wenn zusätzliche Tatsachen feststehen. Solche Zusatztatsachen sind:
- |
fehlendes Trennvermögen zwischen Konsum und Fahren;
|
- |
Mischkonsum mit Alkohol;
|
- |
Mischkonsum mit anderen Drogen;
|
- |
Persönlichkeitsstörungen (Abhängigkeit);
|
- |
Kontrollverlust (Missbrauch)
|
|
- |
dass ein absolut einmaliger sog. Probierkonsum nicht zur Fahrungeeignetheit führt, auch wenn ein Zusammenhang mit der Teilnahme am Verkehr bestan
|