Vor einer Fahrerlaubnisentziehung bedarf es zur weiteren Sachaufklärung zunächst der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei dem Betroffenen eine fahreignungsrelevante Verhaltensumstellung stattgefunden hat. Solche Umstände können z.B. dann vorliegen, wenn zwischen den einzelnen Konsumakten fünf Jahre liegen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dem neuerlichen Vergehen um einen "Ausrutscher" handelt.
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