Ein nach einer Verkehrskontrolle festgestellter THC-COOH-Wert von 6,5 ng/ml Blut belegt, dass gelegentlicher Cannabiskonsum vorliegt. Ein festgestellter THC-Wert von 1,2 ng/ml Blut ist für sich allein noch kein ausreichender Beleg dafür, dass der Kläger Cannabiskonsum und Fahren nicht trennt, berechtigt jedoch zur Anordnung einer MPU.
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