Ein Fahrerlaubnisinhaber, der am Straßenverkehr teilnimmt, obwohl er Cannabinoide im Blut hat (hier: 1,2 ng/ml THC; 12,0 ng/ml THC-COOH) muss, wenn er sich darauf beruft, substantiiert darlegen, dass es sich um einen einmaligen bzw. erstmaligen Cannabiskonsum gehandelt hat (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.02.2007 - 10 S 2302/06 - VRS 112, Nr. 108).
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