Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen. Wird gleichzeitig THC und THC-COOH im Blut nachgewiesen, so ist damit jedenfalls zweimaliger und damit gelegentlicher Cannabis-Konsum bewiesen. Fährt der Betroffene unter dem Einfluss vorangegangenen Cannabiskonsums zudem einen Pkw, so dokumentiert er ein fehlendes Trennungsvermögen und begründet damit Zweifel an seiner Fahreignung.
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