Die Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige MPU-Anordnung ist rechtmäßig, wenn sich aus dem Blutgehalt von Abbaustoffen sowohl die Tatsache des gelegentlichen Konsums wie auch das fehlende Trennvermögen ergibt. Dies ist bei einer THC-Konzentration von 2,74 ng/ml der Fall.
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(OVG Schleswig, Beschluss vom 09.05.2005-4 MB 43/05; so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2004 -1C S 2194/04 = ZfS 2005. 155; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2003 - 12 ME 287/03 = NVwZ-RR 2003, 899 ff.).
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