Anders als beim nur gelegentlichen Cannabiskonsum ist beim regelmäßigen Konsum der Nachweis fehlenden Trennungsvermögens - etwa durch eine Rauschfahrt - gerade nicht erforderlich, weil ein regelmäßiger Konsum zu dauerhaften fahreignungsrelevanten Absenkungen der Leistungsfähigkeit führt.
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Vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2003 - 10 S 1917/02 -.
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Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 9. Mai 2005 - 11 Cs 04.2526 -.
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