Weder der Besitz kleinerer Mengen Haschisch (einige Gramm in der Hosentasche) - im Gegensatz zu einigen "griff- und rauchbereiten Joints" im Handschuhfach - noch die Angabe des Betroffenen, "häufiger" Cannabis zu konsumieren, lassen beim Fehlen einer Verbindung des Konsums mit dem Straßenverkehr auf regelmäßigen Konsum schließen und berechtigen daher nicht zu fahrerlaubnisrechtlichen Überprüfungsmaßnahmen in Form eines ärztlichen Gutachtens oder gar einer MPU.
|