Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Betroffene mit 6,0 ng/ml THC aktiv und 35 ng/ml THC-COOH am Verkehr teilgenommen und bereits früher mehrfach Cannabis konsumiert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene vor der Verkehrsteilnahme durch ein ärztliches Gutachten für fahrgeeignet befunden wurde.
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