Werden nach einer Verkehrskontrolle im Blut des Betroffenen 1,2 ng/ml aktives THC und 12,0 ng/ml THC-COOH aufgefunden und hat der Betroffene behauptet, lediglich einmal einen Joint geraucht zu haben, ansonsten jedoch unzureichende und dürftige Angaben zu seinem Konsum gemacht, darf die Fahrerlaubnis mit Sofortvollzug entzogen und die Klärung der Konsumgewohnheiten dem Widerspruchsverfahren überlassen werden.
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