Ob für die Annahme regelmäßigen Konsums ein täglicher oder nahezu täglicher Konsum zu fordern ist, erscheint dem Senat jedoch durchaus zweifelhaft, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die durch den regelmäßigen Konsum hervorgerufene Gefahr einer Gewöhnung an das Rauschmittel und Vernachlässigung des erforderlichen Trennungsvermögens in Einzelfällen auch bei einer geringeren Konsumhäufigkeit bestehen kann. Deshalb erscheint es dem Senat angebracht, auch andere konsumprägende Faktoren wie die Intensität und Häufung an bestimmten Tagen (z.B. Mehrfachkonsum an Wochenenden) und die Dauer des Konsums über einen bestimmten Zeitraum hinweg in den Blick zu nehmen.
|