Wer mit 6,4 ng/ml THC, 3,3 ng/ml 11-OH-THC und 168 ng/ml THC-COOH im Blut am Verkehr teilnimmt, ist gelegentlicher Cannabis-Konsument und verfügt nicht über Trennvermögen. Die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis ohne vorherige Überprüfungsmaßnahmen ist dann rechtmäßig.
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