Objektiv stellt es einen groben Verstoß gegen die allgemeinen Sorgfaltspflichten dar, wenn der Fahrer eines Mietfahrzeugs mit einer Aufbauhöhe von 3,60 m die zu niedrige Durchfahrtshöhe einer Unterführung missachtet. Er muss sich vor Fahrtantritt insbesondere mit den Ausmaßen des Fahrzeugs vertraut machen und diese Ausmaße auch während der Fahrt ständig im Auge behalten, um den Verkehrsanforderungen zu genügen.
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