"Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens als Ersatz für das totalbeschädigte Unfallfahrzeug kann der Geschädigte die Kosten einer sachverständigen Überprüfung verlangen, sofern er nicht in anderer Weise Gewissheit über die Mängelfreiheit erlangt. Dies gilt auch dann, wenn die Überprüfung tatsächlich nicht durchführen lässt." |
1. |
Neben dem Wiederbeschaffungswert stehen dem Geschädigten notwendigerweise auch die Kosten zu, die er aufwenden muss, um seinen Gebrauchtwagen auf versteckte Mängel von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen. Diese Untersuchungskosten sind im Wiederbeschaffungswert gerade nicht enthalten.
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2. |
Der Preis für die von verschiedenen Organisationen angebotenen Gebrauchtwagengutachten beträgt 100 DM.
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