Das Verkehrslexikon

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Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden - Wiederbeschaffungspauschale - Untersuchungskosten

Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden - Wiederbeschaffungspauschale - Untersuchungskosten




Siehe auch
Durchsichtkosten - Überprüfungskosten - Untersuchungskosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden
und
Stichwörter zum Thema Unfallschadenregulierung


Die Rechtsprechung vertritt teilweise die Auffassung, dass die Kosten für eine Werkstattdurchsicht des für ein totalgeschädigtes Fahrzeuge angeschafftes Ersatzfahrzeug fiktiv ersetzt verlangt werden können, wenn der Geschädigte keinen entsprechenden Aufwendungsnachweis erbringt, vgl. OLG Frankfurt NZV 1990, 265 (Urt. v. 29.11.1989 - 12 U 32/89):

   "Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens als Ersatz für das totalbeschädigte Unfallfahrzeug kann der Geschädigte die Kosten einer sachverständigen Überprüfung verlangen, sofern er nicht in anderer Weise Gewissheit über die Mängelfreiheit erlangt.

Dies gilt auch dann, wenn die Überprüfung tatsächlich nicht durchführen lässt."


Auch das Landgericht Köln (Urteil vom 02.08.1985 - 266 C 245/85) hat sich für eine pauschale Abrechnung dieser Positionen entschieden:

  1.  Neben dem Wiederbeschaffungswert stehen dem Geschädigten notwendigerweise auch die Kosten zu, die er aufwenden muss, um seinen Gebrauchtwagen auf versteckte Mängel von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen. Diese Untersuchungskosten sind im Wiederbeschaffungswert gerade nicht enthalten.

  2.  Der Preis für die von verschiedenen Organisationen angebotenen Gebrauchtwagengutachten beträgt 100 DM.

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