Einleitung Weiterführende Links Allgemeines Fiktive Abrechnung ohne Beleg? |
Bei einem totalgeschädigten Fahrzeug beinhaltet der durch den Sachverständigen ermittelte Wiederbeschaffungswert normalerweise die Werkstattgarantie für einen technisch geprüften Ersatzwagen. Aus diesem Grunde hat
der Geschädigte, über den Ersatz des Wiederbeschaffungswertes hinaus, keinen Anspruch auf Ersatz einer fiktiven sog Wiederbeschaffungspauschale zur Abgeltung der fiktiven Kosten für die technische Überprüfung eines Ersatzfahrzeuges.
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