"Ist Art. 29 EG-Vertrag dahingehend auszulegen, daß diese Vorschrift einer innerstaatlichen Regelung entgegensteht, die es unter Strafe stellt, daß ein Staatsangehöriger der italienischen Republik, der dort ein von der zuständigen Verwaltungsbehörde zugeteiltes Überführungskennzeichen erhält, dieses Kennzeichen an ein in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkauf angebotenes Fahrzeug anbringt und anschließend dieses Fahrzeug von der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen in die Republik Italien verbringt?"
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