1. |
Der Fahrzeugführer F fährt mit dem Wagen des Halters H schuldhaft gegen sein eigenes geparktes Fahrzeug, oder F (die Ehefrau) fährt mit dem Wagen des H (ihres Ehemannes) auf das eigene vorausfahrende Fahrzeug auf, das von H (ihrem Ehemann) geführt wird.
|
2. |
Der Fahrzeugführer F fährt mit einem Fahrzeug des H schuldhaft auf ein Fahrzeug auf, dessen Halter und Eigentümer ebenfalls H ist
|