Wenn ein Camping-Anhänger mit einem ihn ziehenden Pkw fest verbunden ist und diesen beschädigt, handelt es sich um einen Unfall und nicht um einen unversicherten Betriebsschaden im Sinne von AKB § 12 Abs 1 Nr 2 Buchst e.
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"Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung ... durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden."
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