Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

OVG Münster Beschluss vom 21.07.2004 - 19 B 862/04 - Während des Widerspruchsverfahrens ist jederzeit ein Drogenscreening möglich, um die Eignungsbedenken wegen Cannabis-Konsums auszuräumen

OVG Münster v. 21.07.2004: Während des Widerspruchsverfahrens ist jederzeit ein Drogenscreening möglich, um die Eignungsbedenken wegen Cannabis-Konsums auszuräumen oder eine MPU zu veranlassen




Das OVG Münster (Beschluss vom 21.07.2004 - 19 B 862/04) hat entschieden:

   Besteht Anlass, an der Fähigkeit des Fahrerlaubnisinhabers zur Trennung von Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme sicher zu trennen und ist ihm daher die Fahrerlaubnis entzogen worden, kann der Betroffene die Bedenken jederzeit auch noch im Widerspruchsverfahren durch Drogenscreenings diese Bedenken ausräumen.

Siehe auch
Nachweis von fehlendem Trennvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme - auch durch den aktiven THC-Wert
und
Stichwörter zum Thema Drogen

"Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass es dem Antragsteller unbenommen bleibt, sich - nach Rücksprache bzw. in Absprache mit dem Antragsgegner - während des laufenden Widerspruchsverfahrens einem Drogenscreening zu stellen, das den gebotenen Überraschungseffekt besitzt, und je nach dessen Ergebnis geeignet ist, die Eignungsbedenken auszuräumen. Sollte das Drogenscreening zu dem Ergebnis führen, dass der Antragsteller weiterhin (nur) gelegentlich Cannabis konsumiert, müsste seine Fähigkeit, zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges trennen zu können, durch eine verkehrspsychologische Untersuchung im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung geklärt werden."

- nach oben -



Datenschutz    Impressum