In der Regel ist ein ärztliches Gutachten Beurteilungsgrundlage für die Beurteilung der Fahreignung. Bei länger zurückliegender einmaliger Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes darf die Fahrerlaubnisbehörde nicht auf Aufklärungsmaßnahmen verzichten, bevor sie die Fahrerlaubnis entzieht.
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