Einem Berufskraftfahrer, für den im Verkehrszentralregister 18 Punkte eingetragen sind, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, ohne dass er sich mit Erfolg darauf berufen könnte, dass die Verkehrsverstöße lediglich im Rahmen seiner Berufsausübung begangen worden sind. Gerade Verkehrsteilnehmer, die sich häufig im Straßenverkehr bewegen, sind in besonderer Weise verpflichtet, die Verkehrsregeln einzuhalten.
|