Das Verkehrslexikon
Amtsgericht Essen Urteil vom 25.11.2005 - 49 OWi 626/05 - Zum ausnahmsweisen Absehen vom Fahrverbot auch bei 7 Voreintragungen gegen Erhöhung der Geldbuße auf 1.000 €
AG Essen v. 25.11.2005: Zum ausnahmsweisen Absehen vom Fahrverbot auch bei 7 Voreintragungen gegen Erhöhung der Geldbuße auf 1.000 €
Das Amtsgericht Essen (Urteil vom 25.11.2005 - 49 OWi 626/05) hat entschieden:
Ein Absehen vom Fahrverbot kann auch bei 7 Voreintragungen gegen Erhöhung der Geldbuße auf 1.000 € ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene nachweist, dass er in letzter Zeit - hier seit 2003 - nicht mehr im Straßenverkehr auffällig war und darüber hinaus ernsthaft an sich gearbeitet hatte - hier: Teilnahme an einem Aufbauseminar und verkehrspsychologischer Beratung -.
Siehe auch Stichwörter zum Thema Fahrverbot
Link zum Sachverhalt und zu den Entscheidungsgründen