Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Essen Urteil vom 25.11.2005 - 49 OWi 626/05 - Zum ausnahmsweisen Absehen vom Fahrverbot auch bei 7 Voreintragungen gegen Erhöhung der Geldbuße auf 1.000 €

AG Essen v. 25.11.2005: Zum ausnahmsweisen Absehen vom Fahrverbot auch bei 7 Voreintragungen gegen Erhöhung der Geldbuße auf 1.000 €


Das Amtsgericht Essen (Urteil vom 25.11.2005 - 49 OWi 626/05) hat entschieden:
Ein Absehen vom Fahrverbot kann auch bei 7 Voreintragungen gegen Erhöhung der Geldbuße auf 1.000 € ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene nachweist, dass er in letzter Zeit - hier seit 2003 - nicht mehr im Straßenverkehr auffällig war und darüber hinaus ernsthaft an sich gearbeitet hatte - hier: Teilnahme an einem Aufbauseminar und verkehrspsychologischer Beratung -.


Siehe auch Stichwörter zum Thema Fahrverbot


Link zum Sachverhalt und zu den Entscheidungsgründen