Das Verkehrslexikon
Die zeitliche Kongruenz zwischen Leistungen und Schaden beim Forderungsübergang
Die zeitliche Kongruenz zwischen Leistungen und Schaden beim Forderungsübergang
Siehe auch Forderungsübergang auf die Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger und Forderungsübergang im Schadensfall
Zeitliche Kongruenz setzt voraus, daß die Sozialleistung den Schaden für denselben Zeitraum abdeckt, für den der Verletzte Anspruch auf Ersatz eines (sachlich kongruenten) Schadens hat. Muß daher der Sozialleistungsträger aufgrund der einschlägigen sozialrechtlichen Bestimmungen Leistungen auch noch für einen Zeitraum erbringen, der von der zivilrechtlichen Einstandspflicht des Schädigers nicht mehr umfaßt wird, hat er den überschießenden Betrag selbst zu tragen. Der Regreß ist nur für die Dauer der zeitlichen Kongruenz eröffnet.