Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    

Zum Umfang der Beweislast beim vermuteten Führerverschulden

Rechtsprechung: Zum Umfang der Beweislast beim vermuteten Führerverschulden


Siehe auch Haftung des Fahrzeugführers




Über sein fehlendes Verschulden hinaus braucht der in Anspruch genommene Fahrzeugführer nicht zu beweisen, dass das Schadensereignis für ihn unabvwendbar im Sinne des § 7 Abs. 2 StVG war (OLG Karlsruhe VRS 74, 86), vgl. auch BGH VersR 61, 423 = NJW 1983, 1326 (Urt. v. 25.01.1983 - VI ZR 212/80):
"... Dagegen greift eine Haftung des Beklagten zu 3) als Kraftfahrzeugführer, der - wie im Streitfall - nicht Halter des Fahrzeugs ist, aus dem Straßenverkehrsgesetz (§ 7 Abs. 1 StVG) dann nicht ein, wenn der Schaden nicht durch sein Verschulden verursacht ist (§ 18 StVG). Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast. Der Kraftfahrzeugführer braucht, um aus der Haftung freizukommen, nicht nachzuweisen, dass der Unfall für ihn unabwendbar war. ..."