Das Verkehrslexikon
Amtsgericht Essen - Zum Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessung mit Multanova 6 F
AG Essen v. 25.11.2005: Zum Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessung mit Multanova 6 F
Das Amtsgericht Essen (Urteil vom 25.11.2005 - 49 OWi 82 Js 1374/05 - 626/05) hat entschieden:
Lässt sich aus den geometrischen Verhältnissen am Ort der Geschwindigkeitsmessung ein Gierwinkel von ca. 1,6 Grad ermitteln, dann ist bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 106 km/h ein Wert von 2 km/h zusätzlich zur Verkehrsfehlergrenze hinaus in Abzug zu bringen, wenn die Messung mit dem Radargerät Multanova 6 F durchgeführt wird.
Link zum Sachverhalt und zu den Entscheidungsgründen
Siehe auch Geschwindigkeitsverstöße - Nachweis - standardisierte Messverfahren