Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Essen - Zum Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessung mit Multanova 6 F

AG Essen v. 25.11.2005: Zum Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessung mit Multanova 6 F


Das Amtsgericht Essen (Urteil vom 25.11.2005 - 49 OWi 82 Js 1374/05 - 626/05) hat entschieden:
Lässt sich aus den geometrischen Verhältnissen am Ort der Geschwindigkeitsmessung ein Gierwinkel von ca. 1,6 Grad ermitteln, dann ist bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 106 km/h ein Wert von 2 km/h zusätzlich zur Verkehrsfehlergrenze hinaus in Abzug zu bringen, wenn die Messung mit dem Radargerät Multanova 6 F durchgeführt wird.

Link zum Sachverhalt und zu den Entscheidungsgründen


Siehe auch Geschwindigkeitsverstöße - Nachweis - standardisierte Messverfahren