Das Verkehrslexikon
Kammergericht Berlin (Beschluss vom 16.01.1995 - 2 Ss 262/94 - Zum Fahrverhalten beim Grünpfeil
KG Berlin v. 16.01.1995 : Zum Fahrverhalten beim Grünpfeil
Zum Verhalten des Fahrzeugführers am Grünpfeil auf schwarzem Grund hat das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 16.01.1995 - 2 Ss 262/94) etwas umständlich festgestellt:
Siehe auch Der Grünpfeil
"... Das bedeutet, dass ein Fahrzeugführer, der bei Rot an einer mit einem Grünpfeil ausgestatteten Lichtzeichenanlage nach rechts abbiegen will, unabhängig davon, ob er bereits zuvor mit seinem Pkw verkehrsbedingt hatte anhalten müssen, entsprechend der obergerichtlichen Rechtsprechung an der Haltelinie (§ 41 III Nr. 2 StVO - Zeichen 294), wenn sich zwischen ihr und der Kreuzung eine durch die Lichtzeichenanlage geschützte Fußgängerfurt und / oder ein Radweg befinden (vgl. BayObLG NZV 1994, 200; st. Rspr. Des KG, u. a. Beschluss vom 21.11.1994 - 3 Ws (B) 388/94), andernfalls an der Fluchtlinie, die den Bereich des lediglich durch die Lichtzeichenanlage geschützten kreuzenden Querverkehrs begrenzt (vgl. OLG Oldenburg NZV 1993, 446 m. Nachw.; st. Rspr. des KG, u. a. Beschluss vom 04.10.1994 - 3 Ws (B) 320/94), anhalten muss."