Grünpfeil - grüner Pfeil auf schwarzem Grund - ehemaliger DDR-Pfeil - Rechtsabbiegepfeil
Der Grünpfeil
Hinweis: Bei diesem Grünpfeil handelt es sich nicht um den grünen Abbiegepfeil für Linksabbieger auf Kreuzungen, der zum Räumen der Kreuzung auffordert, sondern um den aus der ehemaligen DDR stammenden grünen Pfeil auf schwarzem Grund (Zeichen 720) für Rechtsabbieger.
OLG Karlsruhe v. 29.10.2004:
Zum Fahrverhalten beim Grünpfeil und zur Einstellung des Verfahrens wegen weitgehender Unbekanntheit der Regelung noch im Jahre 2004
KG Berlin v. 20.08.2001:
Das grüne Pfeilschild berechtigt nur dann zum Abbiegen nach rechts bei Rot, wenn sich das Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen befindet (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 und 8 StVO). Befindet sich die Lichtzeichenanlage vor einem Kreisverkehr, erlaubt die Grünpfeilregelung im übrigen nur das sofortige Ausfahren bei der ersten Möglichkeit, nicht die Weiterfahrt im Kreis.
Linksabbiegen vom rechten Fahrstreifen trotz Grünpfeil:
KG Berlin v. 10.01.2001:
Befinden sich vor einer Kreuzung mehrere Fahrstreifen ohne zwingende Richtungspfeilregelung, darf trotz Grünpfeilregelung (grüner Pfeil auf schwarzem Grund) aus dem rechten Fahrstreifen nach links abgebogen werden.