Das Verkehrslexikon

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Hamburger Quotentabelle - Auszug - Kreuzungsunfälle mit Querverkehr - Kreuzungen ohne Ampel -Sonderfälle

Hamburger Quotentabelle - Auszug - Kreuzungsunfälle mit Querverkehr - Kreuzungen ohne Ampel -Sonderfälle


Siehe auch Die Hamburger Quotentabelle



I. Zusammenstöße auf Kreuzungen /an Einmündungen mit Kfz des Querverkehrs

3. Kreuzungen ohne LZA - Sonderfälle der Schadensverquotung bei Verletzungen des Vorfahrtrechts:

  1. Ausnutzen von Lücken im bevorrechtigten Kolonnenverkehr - zu Lasten des Wartepflichtigen: 30 : 70

  2. irreführende Fahrweise des Vorfahrtberechtigten (falsches Blinklicht) - regelmäßig: 30 : 70

  3. überhöhte Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten an Kreuzungen gleichrangiger Straßen - regelmäßig zu Lasten des Wartepflichtigen: 30 : 70

  4. irreführende Fahrweise des Vorfahrtberechtigten mit gesetztem rechten Blinklicht, langsamer Fahrgeschwindigkeit, rechts eingeordnet mit dem Anschein, nach rechts einbiegen zu wollen, andererseits nur objektive Vorfahrtverletzung des bis dahin vor der Kreuzung Wartenden: 70 : 30