| - | Einleitung |
| - | Die Tabelle |
| 1. | Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt die Einrichtung von Spezialabteilungen, Spezialkammern und Spezialsenaten an den Zivilgerichten für die Bearbeitung und Entscheidung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, damit innerhalb der jeweiligen Gerichtsbezirke eine möglichst einheitliche Rechtsprechung gewährleistet ist. Diese Richter sollten Kraftfahrer sein. |
| 2. | Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt die Typisierung der Verkehrsunfälle und der Haftungsverteilung im Interesse einer beschleunigten und möglichst gleichmäßigen außergerichtlichen Schadensabwicklung und als Leitlinie für die richterliche Entscheidung unbeschadet der richterlichen Unabhängigkeit in jedem einzelnen Fall. Der Verkehrsgerichtstag begrüßt die gehaltenen Referate als Schritt auf diesem Weg. |
| - | Kreuzungsunfälle mit Querverkehr |
| - | mit LZA-Regelung |
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| - | ohne LZA-Regelung |
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| - | ohne LZA-Regelung - Sonderfälle |
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| - | Ausnutzen einer Fußgängerampel durch Wartepflichtigen |
| - | Zusammenstöße mit Kfz. des Gegenverkehrs |
| - | Linksabbieger und Gegenverkehr |
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| - | Linksabbieger / Gegenverkehr - Sonderfälle |
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| - | Normaler Begegnungsverkehr |
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| - | im Begegnungsverkehr beim Überholen |
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| - | Begegnungsverkehr an Hindernissen und Verengungen |