Das Verkehrslexikon

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Unfallbedingt nutzlos gewordene Kfz.-Aufwendungen (Versicherung, Steuern)

Unfallbedingt nutzlos gewordene Kfz.-Aufwendungen (Versicherung, Steuern)


Siehe auch Vergebliche (sog. frustrierte) Aufwendungen




Einen Ersatzanspruch wegen des nutzlosen Herumstehens Ihres Fahrzeugs infolge des Unfalls (z. b. weil man verletzungsbedingt nicht Auto oder Krad fahren kann) wird es wohl aus folgenden Gründen nicht geben können:

Wenn das Fahrzeug entsprechend den eigenen Vorstellungen benutzt worden wäre, dann wären dafür auch tatsächliche Kosten angefallen (Benzin, Betriebsstoffe, anteilige Steuern und Versicherung usw.). Die Höhe dieser Kosten steht ja auf Grund der ADAC-Kostentabellen für jeden Fahrzeugtyp fest und kann wohl im Regelfall mit mindestens 0,30 EUR für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt werden.


Wenn nun der Schädiger tatsächlich die sozusagen nutzlosen anteiligen Kfz-Steuern, Versicherungsprämien usw. übernehmen soll, dann müssen dem umgekehrt im Wege des gebotenen Vorteilsausgleichs auch die durch die Nichtnutzung des Fahrzeugs tatsächlich ersparten Kosten gegenübergestellt werden. Und diese Ersparnis ist natürlich viel höher als die sinnlosen Ausgaben, so daß man eigentlich noch etwas dazuzahlen müßte. Denn man müßte wohl die Gesamtkilometer aus sämtlichen Fahrten, die man gern gemacht hätte, aber infolge des Unfalls nicht machen konnte, mit 0,30 EUR multiplizieren (die Differenz aus dem Gesamtbetrag abzüglich der geltend gemachten nutzlosen Aufwendungen wäre dann die Ersparnis).

Man kann hieran gut erkennen, daß die Benutzung eines Kfz. eben eine sehr teure Angelegenheit ist; das Fahrzeug gar nicht zu benutzen, spart auf jeden Fall Geld. Im übrigen wird - Nutzungswille und -möglichkeit vorausgesetzt - der Ausfall des Fahrzeugs selbst mit dem Nutzungsausfall oder ggf. den Mietwagenkosten ausgeglichen.