Das Verkehrslexikon
Das Hindurchschlängeln mit einem Krad zwischen Fahrzeugkolonnen ist ein verbotenes Rechtsüberholen
Das Hindurchschlängeln mit einem Krad zwischen Fahrzeugkolonnen ist ein verbotenes Rechtsüberholen
Siehe auch Unfälle mit Kradbeteiligung - Motorradunfälle
Kradfahrer haben ebenso wie andere Fahrzeugführer stets die vorgegebenen Fahrstreifen zu benutzen, und zwar jeweils einen ganzen Fahrstreifen, Steht Ihnen ein ganzer Fahrstreifen nicht zur Verfügung, so dürfen sie sich weder zwischen zwei stehenden Kolonnen noch zwischen fahrenden Fahrzeugen "hindurchschlängeln"; dies stellt vielmehr ein verbotenes Rechtsüberholen der links befindlichen Fahrzeug dar (OLG Stuttgart VRS 57, 361 ff; OLG Hamm NZV 1988, 105; OLG Düsseldorf NZV 1990, 319; OLG Schleswig VRS 60, 306).
Kommt es zu einer Kollision zwischen einem von links nach rechts ausscherenden Fahrzeug und einem derartig verbotenermaßen rechts überholenden Krad, trifft den Kradfahrer das alleinige Verschulden an dem Unfall; es liegt dann nämlich kein unachtsamer Fahrstreifenwechsel des Ausscherenden vor, weil mit einem verbotenen Rechtsüberholen nicht gerechnet zu werden braucht (vgl. OLG Hamm NZV 1988, 105).