Das Verkehrslexikon
BGH Urteil vom 05.11.1991 - VI ZR 145/91 - Der Verlust von Steuervorteilen in der Folge der vorzeitigen unfallbedingten Auflösung eines Leasingvertrages gehört zum ersatzpflichtigen Schaden
BGH v. 05.11.1991: Der Verlust von Steuervorteilen in der Folge der vorzeitigen unfallbedingten Auflösung eines Leasingvertrages gehört zum ersatzpflichtigen Schaden
Kann der Geschädigte substantiiert geltend machen und im Bestreitensfall auch beweisen, dass ihm durch die vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages endgültig steuerliche Vorteile entgehen, die er bei ordnungsgemäßer Weiterführung des Leasingvertrages gehabt hätte, dann kann ihm nach der Rechtsprechung des BGH hierfür Ersatz zustehen.
Siehe auch Leasingfahrzeug - Leasingvertrag
Hierzu hat der BGH (Urteil vom 05.11.1991 - VI ZR 145/91) lapidar festgestellt:
"... Neben dem durch die vorzeitige Fälligstellung denkbaren "Haftungsschaden", der schon oben erörtert wurde, ist insoweit auch ein Folgeschaden denkbar, der sich aus dem Wegfall oder einer Schmälerung der mit dem Leasinggeschäft typischerweise verbundenen steuerlichen Vorteile im Einzelfall ergeben kann. ..."
siehe hier das vollständige Urteil